Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung - Tarife - Krankenkasse - Rechner

Vergleich Private Krankenversicherung - Test und Rechner

Liste der landwirtschaftlichen Krankenkassen

Die jeweilige LKK hat in Ihrer Satzung 20 Beitragsklassen festgelegt. Die Zuordnung zu einer der Beitragsklassen erfolgt über einen von der LKK festgelegten Beitragsmaßstab. Dieser kann der Wirtschaftswert des Unternehmens, der Arbeitsbedarf oder ein anderer angemessener Maßstab, wie z. B. der Flächenwert, sein.

Der Unternehmer hat den sich je nach Beitragsklasse ergebenden Beitrag im Monat selbst zu tragen.

Übt der landwirtschaftliche Unternehmer saisonal befristet für längstens 26 Wochen daneben eine grundsätzlich in der allgemeinen Krankenversicherung versicherungspflichtige Beschäftigung aus, so bleibt er gleichwohl Mitglied der LKK. Der Arbeitgeber muss jedoch den - wie ohne die landwirtschaftliche Unternehmertätigkeit auch zu entrichtenden - Arbeitgeberanteil aus dem Entgelt an die LKK abführen.

Bezieht der Landwirt daneben eine Rente der Deutschen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge, wie z.B. eine Pension als ehemaliger Beamter, eine Versorgung aus einer Einrichtung für Angehörige freier Berufe (Versorgungswerke der Ärzte, Apotheker etc.) oder eine Betriebsrente oder außerlandwirtschaftliches Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, so sind auch diese Einkünfte beitragspflichtig. Arbeitseinkommen unterliegt allerdings nur der Beitragspflicht, wenn es neben einer Rente der Deutschen Rentenversicherung oder neben einem der genannten Versorgungsbezüge erzielt wird.

Für mitarbeitende Familienangehörige beträgt der Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung die Hälfte des Unternehmerbeitrags. Der Unternehmer hat diesen Beitrag allein zu tragen. Für die Beiträge in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt dies jedoch nicht. Hier gelten die üblichen Regelungen bzgl. Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil und das Lohnabzugsverfahren.

Übt er daneben eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, so sind Krankenversicherungsbeiträge nach den Regeln der allgemeinen Krankenversicherung und Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile im Lohnabzugsverfahren) an die LKK abzuführen.

Werden daneben Renten oder Versorgungsbezüge (sh. oben ) bezogen, so sind diese - wie in der allgemeinen Krankenversicherung auch - ebenfalls beitragspflichtig.

Auch eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte unterliegt der Beitragspflicht. Sonstige Einkünfte, wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge (rentenähnliche Einnahmen, wie z. B. eben die Rente aus der Alterssicherung der Landwirte oder Betriebsrenten, Pensionen pp.) oder ggf. außerlandwirtschaftliches Arbeitseinkommen - wenn es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungsbezug erzielt wird - werden ebenfalls der Beitragsbemessung zugrunde gelegt.

Grundlage für die Zuordnung des Versicherten in eine der 20 Beitragsklassen sind die Einnahmen zum Lebensunterhalt. Das sind sämtliche Einnahmen, die er zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte; insbesondere zählen hierzu neben Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen u. a. auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge.

  • LKK Schleswig-Holstein und Hamburg
  • LKK Mittel- und Ostdeutschland
  • LKK Niedersachsen-Bremen
  • LKK Nordrhein-Westfalen
  • LKK Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
  • LKK Baden-Württemberg
  • LKK Franken und Oberbayern
  • LKK Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
  • Krankenkasse für den Gartenbau
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