Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung - Tarife - Krankenkasse - Rechner

Vergleich Private Krankenversicherung - Test und Rechner

Geschichte

Die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKKen) sind Teil der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und bilden mit den landwirtschaftlichen Alterskassen, den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Pflegekassen die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV).

Derzeit gibt es neun LKKen, deren Sitz und Zuständigkeit sich nach den neun Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften richtet.

Am 1. August 2009 waren insgesamt 839.873 Personen in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung versichert. Dabei handelte es sich insbesondere um 178.311 landwirtschaftliche Unternehmer, 20.850 mitarbeitende Familienangehörige, 34.271 freiwillige Mitglieder, 343.986 Altenteiler und 256.966 beitragsfrei versicherte Familienangehörige. Der verbleibende Rest der Versicherten setzt sich aus Arbeitslosen, Studenten, Rehabilitanden, Wehr- und Zivildienstleistenden und Personen ohne sonstige Absicherung im Krankheitsfall zusammen.

Bis zur Errichtung der landwirtschaftlichen Krankenkassen war der gesundheitliche Zustand der bäuerlichen Landbevölkerung besorgniserregend schlecht. Grund hierfür war, dass die Absicherung gegen Krankheitsrisiken ausschließlich auf freiwilliger Basis, vornehmlich bei den damaligen Landkrankenkassen, möglich war. Aufgrund der langanhaltend schlechten finanziellen Situation in der Landwirtschaft kam es im Falle schwerer Erkrankungen und fehlender Absicherung teilweise zu existenzbedrohenden Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe. Da die Mittel für die Gesundheitsvorsorge aus dem landwirtschaftlichen Betrieb „abgezogen“ werden mussten, kam diese zu oft zu kurz. Viele Altenteiler waren auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen.

Vor allem, weil der Berufsstand mit den Leistungen der 1957 eingeführten Alterssicherung der Landwirte – insbesondere der Betriebshilfe – durchaus positive Erfahrungen gemacht hatte, war der Weg für eine berufsständische Krankenversicherung der Landwirte geebnet. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte – KVLG) wurde die Errichtung des agrarsozialen Sicherungssystems zum 1. Oktober 1972 abgeschlossen.

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