Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung - Tarife - Krankenkasse - Rechner

Vergleich Private Krankenversicherung - Test und Rechner

Ersatzkasse

Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als "am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 1995 durch Ausübung des Wahlrechts erlangen können."
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Kommentare

03.03.2010, 08:52 Ist zwar schön, dass man die Krankenkasse wählen kann, aber inzwischen sind die Beiträge alle gleich hoch, da macht es kaum einen Unterschied, wo man sich versichert.