Seit 1. Januar 2009 werden die Beiträge vom Gesetzgeber einheitlich vorgegeben.
Wie alle Krankenkassen bieten auch die AOKs im Bereich der Gesundheitsvorsorge Pflichtleistungen (nach SGB-V) und Satzungsleistungen (über die Pflichtleistungen hinausgehende, in der Kassensatzung verankerte Leistungen) an.
Als Besonderheit unterhält die AOK als einzige deutsche gesetzliche Krankenkasse eine Auslands-Geschäftsstelle in Palma de Mallorca.
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