Unter dem Namen Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) bestehen derzeit in Deutschland 15 rechtlich selbständige Krankenkassen mit zusammen ca. 25 Millionen Versicherten.
Die AOKs haben zusammen etwa 56.000 Mitarbeiter und rund 1.300 Geschäftsstellen. Die 25,0 Millionen Versicherten (im Durchschnitt 2007) entsprechen fast einem Drittel der Bevölkerung Deutschlands.
Durch die Fusionen der letzten Jahre gibt es heute nicht mehr in jedem Bundesland eine selbständige AOK. Zum 1. Juli 2006 fusionierten die AOK Rheinland und die AOK Hamburg zur AOK Rheinland/Hamburg. Die AOK Sachsen und die AOK Thüringen fusionierten zum 1. Januar 2008 zur AOK Plus. Dadurch entstand die sechstgrößte Krankenkasse Deutschlands. Die fünfzehn AOKs sind sowohl Krankenkasse als auch Landesverband im Sinne des SGB V.
Aufgrund ihrer rechtlichen Struktur bezeichnet man eine AOK auch als eine landesunmittelbare Kasse, d. h. sie unterliegt der Aufsicht der für die Gesundheitspolitik zuständigen Landesgesundheitsministerien. Die AOKs sind rechtlich selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben eigene Selbstverwaltungen aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und eigene Vorstände.
Die AOKs treten unter der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse.“ mit einheitlichem Erscheinungsbild auf.